Bild Führerscheinklassen

Für alle, die es ganz genau wissen wollen.

Hier eine Auflistung aller EU-Führerscheinklassen
und was sie bedeuten:



Klasse Beschreibung
Klasse A
Motorrad (beschränkt)

Motorrad Icon

Mindestalter: 18 Jahre.

Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 25 kW (34 PS) und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW,

(nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt)

Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat, erhält die Klasse A ohne die Beschränkung.

Eingeschlossene Klassen: A1, M

Klasse A
Motorrad

Motorrad Icon

Mindestalter: 18 Jahre.

Direkteinstieg ab 25. Lebensjahr für Krafträder mit und ohne Beiwagen über
25 kW (34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

Eingeschlossene Klassen:
A beschränkt, A1, M

Klasse A1
Leichtkraftrad

Motorrad Icon

Mindestalter: 18 Jahre.

Keine Befristung

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).

Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h [...] dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus. Die Klasse A1 schließt die Klasse M ein.

Klasse M
Kleinkraftrad

Mofa Icon

Mindestalter: 16 Jahre.

Keine Befristung

Leichtkrafträder max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung. Inhaber der Fahrerlaubnis-Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
auf 80 km/h gedrosselt ist.


Klasse B
Personenkraftwagen

PKW Icon

Mindestalter: 18 Jahre.

Keine Befristung

Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und

  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.

  • Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Eingeschlossene Klassen: M, L, S

Klasse BE
Zusatz zur Klasse B

PKW mit Anhänger Icon

Mindestalter: 18 Jahre.

Keine Befristung.

Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit

  • Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Zugfahzeuges,

  • Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5 t.


Klasse C1
Klasse B erforderlich

LKW75 Icon

Mindestalter: 18 Jahre.

Gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre.
Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.

Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

Klasse C1E
Klasse C1 erforderlich

LKW75 mit Anhänger Icon

Mindestalter: 18 Jahre.

Gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre.
Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.

Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse) Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1 auch D1E

Klasse C
Klasse B erforderlich

LKW Icon

Mindestalter: 18 Jahre.

Gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre.
Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.

Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. Klasse C schließt die Klasse C1 ein.

Klasse CE
Klasse C erforderlich

LKW mit Anhänger Icon

Mindestalter: 18 Jahre.

Gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre.
Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.

Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (Lastzüge und Sattelzüge).

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T,
bei Besitz von D1 auch D1E,
bei Besitz von D auch DE

Klasse D1
Klasse B erforderlich

Kleiner Bus Icon

Mindestalter: 21 Jahre.

Alle 5 Jahre erneutes betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.

Busse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Der Erwerb der Klasse D1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

Klasse D1E
Klasse D1 erforderlich

Bus mit Kleinanhänger Icon

Mindestalter: 21 Jahre.

Alle 5 Jahre erneutes betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.

Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse).

Busse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1 auch C1E

Klasse D
Klasse B erforderlich

Bus Icon

Mindestalter: 21 Jahre.

Alle 5 Jahre erneutes betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.

Busse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. Klasse D schließt die Klasse D1 ein.

Klasse DE
Busse,
Klasse D erforderlich

Busanhänger Icon

Mindestalter: 21 Jahre.

Alle 5 Jahre erneutes betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.

Busse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Eingeschlossene Klassen: D1E, BE,
bei Besitz von C1 auch C1E

Klasse L
Zugmaschinen

Traktor Icon

Mindestalter: 16 Jahre.

Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h); Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Klasse T
Zugmaschinen

Traktor Icon

Mindestalter: 16 Jahre.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.

Eingeschlossene Klassen: L, M, S



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